Liegt die thermische Beeinflussung über 1°C, sind die absoluten Grundwassertemperaturen für das weitere Vorgehen entscheidend. Liegt die absolute Temperatur im Entnahmebrunnen der Y-Strasse durchgehend über 10°C, ist der Betrieb der Anlage ohne technische Einschränkungen möglich, auch wenn eine thermische Beeinflussung vorliegt oder gar eine Überschreitung des relativen Grenzwerts festgestellt wurde. Bei einer Unterschreitung des absoluten Grenzwerts wird den im Voraus bestimmten Personen der Parteien der betroffenen Anlage und der Anlage an der X-Strasse eine geeignete Alarmmeldung zugestellt.