Unter Einrechnung einer Reserve von 1°C wird der absolute Grenzwert auf 10°C festgelegt. Bezüglich des relativen Grenzwerts geht das Überwachungskonzept davon aus, dass vorliegend a priori keine Massnahmen erforderlich sind, sofern die thermische Beeinflussung durchgehend unter 1°C liegt. Liegt die thermische Beeinflussung über 1°C, sind die absoluten Grundwassertemperaturen für das weitere Vorgehen entscheidend.