Um die Kontrolle zu realisieren, definiert das Überwachungskonzept zwei Grenzwerte. Dabei wird zwischen dem relativen und dem absoluten Grenzwert unterschieden. Der relative Grenzwert orientiert sich an der kantonalen Bewilligungspraxis und der relativen Beeinflussung gegenüber dem natürlichen Ausgangszustand von +/-1°C. Der absolute Grenzwert orientiert sich an der Auslegetemperatur der potentiell beeinflussten Wärmepumpen. Als Auslegetemperatur für die Anlage Y-Strasse wird ein Wert von 9°C angenommen. Unter Einrechnung einer Reserve von 1°C wird der absolute Grenzwert auf 10°C festgelegt.