Gemäss Überwachungskonzept besteht das Hauptziel der Grundwasserüberwachung darin, die thermische Beeinflussung der bestehenden Anlage an der Y-Strasse durch diejenige auf der Parzelle aaa zu überwachen. Als übergeordnetes Ziel definiert das Überwachungskonzept die Überprüfung der Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorgaben. Gemäss Ziff. 21 Abs. 3 des Anhangs 2 der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 darf die Temperatur des Grundwassers durch Wärmeeintrag oder -entzug gegenüber dem natürlichen Zustand um höchstens 3°C verändert werden; vorbehalten sind örtlich eng begrenzte Temperaturveränderungen.