Mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2021 bestätigten die Beschwerdeführenden, dass diese Massnahmen ihre Bedürfnisse abdecken würden. Mit Eingabe vom 14. April 2022 reichten die Beschwerdegegnerinnen einen Entwurf des Überwachungskonzepts der O. vom 24. März 2022 ein (fortan: Überwachungskonzept), welches sich an den Empfehlungen der Abteilung für Umwelt BVU vom 16. November 2021 orientiert. Die Abteilung für Umwelt BVU hält in ihrer Stellungnahme vom 23. Mai 2022 fest, dass sämtliche in ihrem Schreiben vom 16. November 2021 festgelegten Mindestanforderungen im Überwachungskonzept definiert seien. Die im Überwachungskonzept vorgesehenen Massnahmen seien somit zielführend.