"Zusätzlich ist die Auflage 4.5 aus dem Dispositiv folgendermassen anzupassen bzw. zu ergänzen: 4.5 Die Auswertung der gemessenen Temperaturen hat spätestens erstmals nach zwei vollen Betriebsjahren zu erfolgen. Das Konzept für die Temperatur- und Grundwasserüberwachung ist dabei umzusetzen. Das numerische Modell und die Ergebnisse sind zu überprüfen. Der Abteilung für Umwelt und der Eigentümerin Anlage xy an der Y-Strasse in Q. ist dazu ein Bericht einzureichen. Die Auflage 4.6 aus dem Dispositiv ist durch folgende Auflage zu ersetzen: