- Es werden Prüfwerte (ev. mit Zeitraum) definiert, wie stark das Grundwasser bei der bestehenden Nutzung xy thermisch beeinflusst werden darf. Der Eigentümer der Parzelle ist zu verpflichten, bei einer Überschreitung dieser gesetzten Prüfwerte die Beschwerdeführerin umgehend zu informieren. - Es werden Massnahmen festgehalten (wie zum Beispiel: Optimierung der Rückgabe, Zusammenlegen der Entnahmebrunnen, gemeinsame Rückgabe, Optimierung der Betriebsstunden, etc.), falls die festgelegten Prüfwerte überschritten werden." Ferner schlägt die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 16. November 2021 folgende Anpassungen ihres Entscheids vom 23. August 2021 vor: