"- Grundsätzlich ist zu definieren, wie die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Daten zur Verfügung stellt (es besteht beispielsweise die Möglichkeit die Messresultate öffentlich auf der ENVIS-Plattform zu publizieren). - Es ist zu definieren, welches Fachbüro für die Durchführung der Messungen und die Berichterstattungen zuständig ist (siehe Dispositiv 4.1 bis 4.6). Darüber hinaus ist der Zeithorizont für schriftliche Berichterstattungen zu definieren.