In ihrer Stellungnahme vom 16. November 2021 empfiehlt die Abteilung für Umwelt BVU diesbezüglich, ein Konzept zur Temperatur- und Grundwasserüberwachung zwischen Beschwerdeführenden und Beschwerdegegnerinnen zu vereinbaren, welches in die Bewilligung integriert werden solle. Die Beschwerdegegnerinnen hätten dazu einen Auftrag an ein externes Fachbüro zu vergeben. Im Konzept zur Temperatur- und Grundwasserüberwachung müssten dabei mindestens folgende Punkte definiert werden: