4 von 14 degegnerinnen beeinflusst werden kann, haben die Beschwerdeführenden ein berechtigtes Interesse, die Informationen und Daten der Überwachung einsehen und überprüfen zu können. Als Zwischenfazit lässt sich deshalb feststellen, dass sich das Begehren der Beschwerdeführenden, die angefochtene Bewilligung vom 23. August 2021 sei durch weitere Auflagen zu ergänzen, um ihnen den Zugang zu den Informationen und Daten der Überwachung zu gewähren, als begründet erweist. Zum gleichen Schluss kam auch die Abteilung für Umwelt BVU in ihrer Stellungnahme vom 16. November 2021. 3.4