Wie bereits erwähnt, erteilte die Abteilung für Umwelt BVU den Beschwerdegegnerinnen am 23. August 2021 die Bewilligung für die Nutzung von Grundwasser. Die Entnahmeleistung der neu zu erstellenden Fassung auf der Parzelle aaa soll 12.17 l/s (730 l/min) für Heizzwecke und 9.0 l/s (540 l/min) für Kühlzwecke betragen.