Am 2. Juni 2022 stellte der Rechtsdienst des Regierungsrats den Verfahrensbeteiligten diese Eingaben zu und schloss den Schriftenwechsel. Am 14. Juni 2022 liessen die Beschwerdeführenden dem Rechtsdienst des Regierungsrats unaufgefordert eine weitere Eingabe zukommen, welche den Verfahrensbeteiligten am 17. Juni 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt wurde. Der Schriftenwechsel blieb geschlossen. Erwägungen 1. Rechtliches Gehör