Am 23. Mai 2022 teilte die Abteilung für Umwelt BVU mit, dass aus ihrer Sicht die im Entwurf des Überwachungskonzepts der O. vom 24. März 2022 vorgesehenen Massnahmen zielführend seien. Mit Schreiben vom 27. Mai 2022 teilten die Beschwerdeführenden dem Rechtsdienst des Regierungsrats sinngemäss mit, dass das von der O. ausgearbeitete Überwachungskonzept vom 24. März 2022 ihren Anliegen in der vorliegenden Form nicht entspräche. Am 2. Juni 2022 stellte der Rechtsdienst des Regierungsrats den Verfahrensbeteiligten diese Eingaben zu und schloss den Schriftenwechsel.