Die Beschwerdeführerin und die B. wiesen gemäss den eingereichten Unterlagen für das vorliegende Gesuch wie auch für vorangehende Gesuchstellungen dieselbe Postadresse und Telefonnummer auf, was auf eine Nähe zwischen den beiden Aktiengesellschaften schliessen lasse. Die abgesagten Festivals "XY" und "XYZ", für welche Ausfallentschädigungen beantragt worden seien, seien ausserdem bis 2019 von zwei Vereinen, nämlich dem C. und den D. organisiert worden, aus welchen heraus 2019 die Rechnungsstellerin B. und 2020 die Organisatorin A. gegründet worden seien.