Die A. mit Sitz in Q. stellte am 30. September 2021 bei der Abteilung Kultur des Departements Bildung Kultur und Sport (BKS) ein Gesuch um Ausrichtung einer Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen gemäss bundesrätlicher Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid- 19-Gesetz (Covid-19-Kulturverordnung) vom 14. Oktober 2020. Mit Entscheid der Abteilung Kultur des BKS vom 31. Mai 2022 wurde der A. eröffnet, dass auf das Gesuch nicht eingetreten werde, weil die von der Gesuchstellerin eingeforderten Informationen nicht binnen angesetzter Frist geliefert wurden. B.