Der Beschwerdeführer bezieht eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen von gesamthaft Fr. 2'760.– pro Monat, wobei diesen Einnahmen gemäss eingereichtem Budget monatliche Ausgaben von Fr. 2'881.– gegenüberstehen. Die KAPO ermöglichte, dass der Beschwerdeführer die Kosten von Fr. 400.– für die Beschlagnahme und Aufbewahrung der sichergestellten Waffen und gefährlichen Gegenstände in zehn Tranchen von je Fr. 40.– abzahlen konnte. Der entsprechende Betrag ist bei der Aufstellung der monatlichen Ausgaben mitenthalten, ebenso der Zuschlag von 25 % (AGVE 2002, S. 65 f.) auf den Grundbetrag von Fr. 1'200.–.