tende Verbot des Waffenerwerbs und des Verbots zur Übernahme von Waffen zur Aufbewahrung richtet. 5. Der Beschwerdeführer beantragt die unentgeltliche Rechtspflege sowie die Bestellung von Rechtsanwalt lic. iur. D., R., als unentgeltlichen Rechtsvertreter für das Verfahren vor dem Regierungsrat.