SIWAS hat einer allfälligen Verwaltungsbeschwerde gegen ihren Entscheid vom 6. Januar 2022 die aufschiebende Wirkung ausdrücklich entzogen. Zur Klarstellung ist auch vorliegend formell festzustellen, dass einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den regierungsrätlichen Entscheid keine aufschiebende Wirkung zukommt beziehungsweise ihr sicherheitshalber bereits heute die aufschiebende Wirkung vorsorglich entzogen wird, soweit sich diese gegen die Einziehung der polizeilich sichergestellten gefährlichen Gegenstände, gegen den Einzug aller allfällig noch im Besitz des Beschwerdeführers befindlichen Waffen sowie gegen das bis auf Weiteres gel-