6 von 9 möglich sein sollte, erfolgt die Vernichtung durch die Fachstelle SIWAS. Der Kerngehalt der Eigentumsgarantie bleibt somit vorliegend gewahrt. Der angefochtene Entscheid der Fachstelle SIWAS hält damit entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers auch einer Überprüfung unter den Gesichtspunkten der Eigentumsgarantie und des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit stand. 3.6