Der Beschwerdeführer bestritt zwar, dass er Geschäfte mit Drogen mache, bestätigte jedoch den Konsum von Cannabis. Der Führerausweis wurde dem Beschwerdeführer jedenfalls entzogen, nachdem dieser sein Fahrzeug unter Betäubungsmittelkonsum gelenkt hatte und der durchgeführte Test positiv auf Cannabis und Kokain ansprach. Der Raubüberfall war auch Auslöser dafür, dass sich die frühere Lebenspartnerin des Beschwerdeführers nach eigenen Angaben nicht mehr sicher gefühlt und aus diesem Grund mit einem Messer unter dem Kopfkissen geschlafen hatte. Das betreffende Messer war mutmasslich auch beim Vorfall häuslicher Gewalt vom 23. März 2020 involviert.