Aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers zum mutmasslichen Raubüberfall entstanden Zweifel an seinen Schilderungen zum Sachverhalt. Anlass für den Raubüberfall soll nach Aussage eines Tatverdächtigen ein angebliches Geschäft über ein halbes Kilogramm Kokain gewesen sein, welches beim Beschwerdeführer bestellt und bezahlt, von diesem dann aber nicht geliefert worden sei. Der Beschwerdeführer bestritt zwar, dass er Geschäfte mit Drogen mache, bestätigte jedoch den Konsum von Cannabis.