4 von 9 Die polizeirechtliche Beurteilung erfolgt allerdings auch unter Berücksichtigung von waffenrechtlichen Aspekten, was damit zusammenhängt, dass sowohl die polizeirechtlichen als auch die waffenrechtlichen Massnahmen einen präventiven Charakter aufweisen und die gleichen Schutzziele verfolgen. Die polizeirechtliche Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann sich daher also auch aus waffenrechtlichen Überlegungen ergeben. Das Zusammenspiel von Waffenrecht und Polizeirecht zeigt sich unter anderem bei der auch für die polizeiliche Sicherstellung relevanten Defi-