Die Fachstelle SIWAS hat die Beurteilung der Beschlagnahme, Einziehung und Verwertung beziehungsweise Vernichtung von Waffen und gefährlichen Gegenständen praxisgemäss umfassend vorzunehmen, wobei neben einem aktuellen Anlass für die konkrete Prüfung insbesondere auch andere polizeiliche, strafrechtliche oder sonstige Erkenntnisse sowie allfällig diesbezüglich veranlasste Abklärungen in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen sind. Die Fachstelle SIWAS verfügt beim Entscheid betreffend den Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen über einen erheblichen Ermessensspielraum.