Die vorliegende Beschwerde richtet sich ausdrücklich nur gegen die mit Entscheid der Fachstelle SIWAS vom 6. Januar 2022 angeordnete Beschlagnahme, Einziehung und Verwertung beziehungsweise Vernichtung des beim Beschwerdeführer anlässlich der polizeilichen Intervention am 23. März 2020 sichergestellten Bowiemessers sowie der fünf Samuraischwerter, die bei der Hausdurchsuchung vom 25. März 2020 sichergestellt wurden. Nicht angefochten ist hingegen der Entscheid bezüglich der definitiven Aberkennung der Waffenbesitzfähigkeit des Beschwerdeführers und der weiteren von der Fachstelle SIWAS getroffenen Anordnungen.