Die Fachstelle SIWAS erstattete am 10. März 2022 eine Stellungahme zur Beschwerde und beantragte deren kostenpflichte Abweisung. Der Rechtsdienst des Regierungsrats liess am 14. März 2022 dem Beschwerdeführer die Stellungnahme der Fachstelle SIWAS zukommen und schloss unter Vorbehalt weiterer notwendiger Abklärungen den Schriftenwechsel. Nach Abschluss des Schriftenwechsels reichte Dr. med. E., behandelnder Psychiater des Beschwerdeführers, der Fachstelle SIWAS unaufgefordert ein vom 25. Mai 2021 (recte: 2022) datiertes Schreiben ein, welches auch dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers und dem Rechtsdienst des Regierungsrats zugesandt wurde.