Die Fachstelle SIWAS orientierte A. mit Schreiben vom 2. November 2021 darüber, dass sie aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände nunmehr auch die Beschlagnahmung, Einziehung und Verwertung beziehungsweise Vernichtung des Bowiemessers und der Samuraischwerter beabsichtige, und gewährte ihm das rechtliche Gehör. Mit Stellungnahme vom 28. Dezember 2021 liess sich A. durch seinen Rechtsvertreter (lic. iur. D., R.) diesbezüglich vernehmen und verlangte die Herausgabe der sichergestellten Gegenstände. Mit Entscheid der Fachstelle SIWAS vom 6. Januar 2022 wurde A. die Waffenfähigkeit definitiv abgesprochen. Die sichergestellten gefährlichen Gegenstände wurden beschlagnahmt und eingezogen.