Die Fachstelle SIWAS sprach A. mit Entscheid vom 25. März 2021 unter ausdrücklichem Vorbehalt weiterer Abklärungen die Waffenfähigkeit vorläufig ab und beschlagnahmte die sichergestellten Gegenstände. Ausserdem wurde ihm die Möglichkeit gegeben, seine Waffenfähigkeit durch ein fachärztliches psychiatrisches Gutachten abklären zu lassen, wovon A. jedoch keinen Gebrauch machte. Mit Begehren vom 14. April 2021 ersuchte A. um schriftliche Erläuterung des Umfangs der erfolgten Beschlagnahme, welchem die Fachstelle SIWAS vorab per Telefon am 20. April 2021 und mit Schreiben vom 20. April 2021 nachkam.