Am 23. März 2020 wurde die Polizei wegen eines Vorfalls häuslicher Gewalt zum Wohnort von A. gerufen. Nach einer zunächst verbal ausgetragenen Streitigkeit wurde A. gemäss dem Polizeibericht der Regionalpolizei S. vom 24. März 2020 gegenüber seiner damaligen Lebenspartnerin gewalttätig und äusserte gegenüber dieser sowie einem von ihr nach diesem Vorfall herbeigerufenen Bekannten auch Todesdrohungen. Die Lebenspartnerin erlitt bei der tätlichen Auseinandersetzung, bei welcher ein Messer involviert war, eine leichte Schnittwunde am Handrücken sowie eine Beule an der linken Kopfseite. Die Verletzungen wurden durch das Institut für Rechtsmedizin Aargau (IRMAG) dokumentiert.