Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen und der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen) vom 26. Juni 2018 sowie der Entscheid des Gemeinderats Q. 10. Juli 2018 werden aufgehoben. b) Die Angelegenheit wird im Sinne der Erwägungen an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen) und den Gemeinderat Q. zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat gehen zulasten der Staatskasse. A. wird der von ihm am 13. August 2018 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– aus der Staatskasse zurückerstattet. 3.