Die kantonale Zustimmungsbehörde beantragt dem Regierungsrat vorliegend, dass das Baugesuch abzuweisen sei oder dass eventualiter die vom regierungsrätlichen Rechtsdienst mit Instruktionsschreiben vom 3. März 2021 einverlangten Unterlagen erneut einzufordern seien und zwar mit dem Zusatz, dass neben der primär diskutierten Erschliessungsoption auch jene der Direkterschliessung planerisch darzustellen sei. Allerdings kann es nicht Aufgabe des Regierungsrats sein, die Abklärungen für allenfalls mögliche, bislang aber noch nicht weiter geprüfte Varianten für die Erschliessung der streitbetroffenen Parzelle aaa vorzunehmen und für diese Varianten anstelle der zuständigen Be-