BVU liessen sich binnen erstreckter Frist am 12. April 2022 beziehungsweise am 20. April 2022 vernehmen. Der Rechtsdienst des Regierungsrats liess den Verfahrensbeteiligten mit Instruktionsschreiben vom 27. April 2022 je eine Kopie dieser Eingaben zur Kenntnisnahme zukommen und räumte dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zur Erstattung von Gegenbemerkungen ein. Der Beschwerdeführer reichte am 12. Mai 2022 fristgemäss seine Gegenbemerkungen beim Rechtsdienst des Regierungsrats ein, welcher den Verfahrensbeteiligten die Eingabe des Beschwerdeführers mit Instruktionsschreiben vom 18. Mai 2022 zukommen liess und den Schriftenwechsel schloss.