Der Rechtsdienst des Regierungsrats hob daraufhin mit Instruktionsschreiben vom 2. März 2022 die Verfahrenssistierung auf und ersuchte die AfB BVU sowie die Abteilung Tiefbau BVU darum, nach Massgabe der jeweiligen Zuständigkeiten zur Bewilligungsfähigkeit des Baugesuchs unter dem Aspekt der verkehrstechnischen Erschliessung der Parzelle aaa Stellung zu nehmen. Die Abteilung Tiefbau BVU und die Abteilung für Baubewilligungen BVU liessen sich binnen erstreckter Frist am 12. April 2022 beziehungsweise am 20. April 2022 vernehmen.