Der Gemeinderat Q. erkundigte sich mit Schreiben vom 10. Februar 2022 nach dem Verfahrensstand. Der Rechtsdienst des Regierungsrats orientierte mit Instruktionsschreiben vom 11. Februar 2022 über den Stand des Verfahrens und ordnete an, dass das Verfahren vorderhand sistiert bleibe, bis von Seiten des Beschwerdeführers nicht explizit ein Verzicht auf die Einreichung weiterer Unterlagen und die Beantwortung der vom regierungsrätlichen Rechtsdienst gestellten Fragen erklärt werde oder die mit Instruktionsschreiben vom 23. März 2021 nachgesuchten Informationen und Unterlagen eingereicht würden.