Das Beschwerdeverfahren wurde daher mit Instruktionsschreiben des Rechtsdienstes des Regierungsrats vom 23. März 2021 sistiert, bis die für die Sachverhaltsabklärung notwendigen Fragen betreffend die Nutzung der Grundstückszufahrt beantwortet und die vom regierungsrätlichen Rechtsdienst einverlangten Unterlagen nachgereicht würden. Mit Eingabe vom 29. März 2021 wurden vom Beschwerdeführer verschiedene Pläne nachgereicht und dargelegt, dass die weiteren verlangten Informationen erst noch abgeklärt werden müssten.