Der Beschwerdeführer beantwortete mit Eingabe vom 17. März 2021 die gestellten Fragen nur teilweise und teilte gleichzeitig mit, dass die verlangten Pläne gezeichnet und nachgereicht würden. Das Beschwerdeverfahren wurde daher mit Instruktionsschreiben des Rechtsdienstes des Regierungsrats vom 23. März 2021 sistiert, bis die für die Sachverhaltsabklärung notwendigen Fragen betreffend die Nutzung der Grundstückszufahrt beantwortet und die vom regierungsrätlichen Rechtsdienst einverlangten Unterlagen nachgereicht würden.