Nach Eingang der Verfahrensakten wurde mit Instruktionsschreiben des regierungsrätlichen Rechtsdienstes vom 3. März 2021 das Verfahren vor dem Regierungsrat wieder aufgenommen und der Beschwerdeführer unter Hinweis auf seine Mitwirkungspflichten gemäss § 23 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007 darum ersucht, massstabgetreue Pläne der Zufahrt von der Kantonsstrasse zur projektierten Gewerbehalle einzureichen, aus welchen das Längen- und Querprofil, die Kurvenradien sowie die Sichtverhältnisse der Grundstückszufahrt hervorgehen. Ausserdem wurde der Beschwerdeführer um Beantwortung