Der Regierungsrat wies nach durchgeführtem Schriftenwechsel die Beschwerde vom 2. August 2018 mit Beschluss Nr. 2018-001374 vom 28. November 2018 ab. Die gegen den regierungsrätlichen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hiess das Verwaltungsgericht am 27. Juni 2019 teilweise gut und wies mit Urteil WBE.2019.15 vom 27. Juni 2019 die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen zum neuen Entscheid an den Regierungsrat zurück. b)