A., Q., stellte am 26. Januar 2017 beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für den Neubau einer unbeheizten Gewerbehalle beziehungsweise einer Garage für Nutzfahrzeuge auf der in der Gewerbezone G im Ortsteil R. der Gemeinde Q. liegenden Parzelle aaa. Das Baugesuch wurde im kommunalen Anzeiger publiziert und lag vom 19. Mai bis zum 19. Juni 2017 öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist gingen diverse Einwendungen gegen das Bauvorhaben ein. Die Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) verweigerte dem Vorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelange am 26. Juni 2018 die Zustimmung. Das Baugesuch wurde vom Gemeinderat Q. am 10. Juli 2018 abgewiesen. B.