In ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2022 führt die Beschwerdegegnerin aus, dass sie mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 die Gemeinde im Rahmen des Dialogmodells über das geplante Vorhaben orientiert und nachgefragt habe, ob der Gemeinderat alternative Standorte vorschlagen möchte. Die Gemeinde habe nicht reagiert und damit auch keine anderen Vorschläge eingebracht. Hierbei handle es sich um eine verbreitete Vorgehensweise, zumal viele Gemeinden mit der Standortwahl einverstanden seien, insbesondere dann, wenn die Wahl ganz offensichtlich den verschiedenen Ansprüchen genüge.