Des Weiteren führt der Gemeinderat aus, dass sich die streitbetroffene Mobilfunkanlage gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan in der Dorfzone (D) und im zukünftigen Bauzonenplan in der Wohnund Gewerbezone (WG3), also in zweiter (recte wohl: dritter) Priorität befinde. Gemäss der aktuell geltenden rechtskräftigen BNO gebe es keine Prioritäten oder gar Gebietsausscheidungen für Mobilfunkanlagen, auch nicht für die Dorfzone. Das Bauvorhaben sei daher aus Sicht des Gemeinderats zonenkonform.