Nach dem Gesagten und unter Berücksichtigung der Akten kommt der Regierungsrat in Übereinstimmung mit der Beurteilung der Vorinstanz zusammenfassend zum Schluss, dass das von der Beschwerdeführerin eingereichte Gesuch betreffend Beitrag an ein Transformationsprojekt gleich mehrere Beitragskriterien für eine Unterstützung nicht erfüllt, weshalb die Vorinstanz das Gesuch zu Recht abgelehnt hat. Die Beschwerde ist somit vollumfänglich abzuweisen.