Widersprüchlich ist weiter auch, dass gemäss den Ausführungen in der Beschwerde der Fokus weiterhin auf die Rockabilly-Konzerte gelegt und gleichzeitig beabsichtigt wird, ein neues Publikum anzusprechen. Dies zeigt, dass keine saubere Analyse und Identifizierung der mit den geplanten Veranstaltungen anvisierten Zielgruppe erfolgt ist. Ferner weist die Vorinstanz zu Recht darauf hin, dass aus dem Gesuch nicht klar hervorgehe, welche Rolle das Unternehmen "D.", welches mehrere Freizeitbereiche in sich vereine, im Rahmen des Gesamtprojekts zukomme. 3.3