3.5, S. 5, die Frage relevant, ob das Projekt den Erhalt des Kulturunternehmens, die Weiterentwicklung seiner Aktivitäten und die kulturelle Teilhabe stärkt und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beiträgt. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, zielen die von der Beschwerdeführerin geplanten Massnahmen zwar auf die Stabilisierung der beteiligten Kulturunternehmen ab, die eingereichten Gesuchsunterlagen geben aber keine Auskunft über die Weiterentwicklung des kulturellen Inhalts. Widersprüchlich ist weiter auch, dass gemäss den Ausführungen in der Beschwerde der Fokus weiterhin auf die Rockabilly-Konzerte gelegt und gleichzeitig beabsichtigt wird, ein neues Publikum anzusprechen.