Die Vorinstanz bemängelt weiter zu Recht, dass keine weiterführenden Angaben und Unterlagen zu dem am geplanten Vorhaben beteiligten Unternehmen "D." vorlägen, obwohl im "Merkblatt Unterstützungsmassnahmen gemäss Covid-19-Gesetz des Bundes im Kulturbereich – Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen" der Vorinstanz vom 18. Dezember 2020 (fortan: Merkblatt) unter Ziff. 3.2 die Einreichung der Jahresberichte und Jahresrechnungen der letzten beiden Jahre der am Projekt beteiligten Unternehmen verlangt werde.