Das Kriterium "Klarheit, Plausibilität und fachliche Qualität des Konzepts" werde deshalb nicht erfüllt. Die Beschwerdeführerin hingegen ist der Ansicht, dass in den Gesuchsunterlagen sehr wohl ein kulturelles Konzept beschrieben werde. Der Fokus werde auf Rockabilly- Konzerte gelegt. Es seien aber auch andere Kulturveranstaltungen denkbar. Diese Veranstaltungen sollen durch allfällige Partys umrahmt werden. 3.2