Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte werden gemäss Art. 8 Abs. 1 Covid-19-Kulturver- ordnung nach den Kriterien (lit. a) Klarheit, Plausibilität und fachliche Qualität des Konzepts, (lit. b) Innovation, (lit. c) zu erwartende Wirksamkeit des Projekts im Hinblick auf das Ziel, Kulturunternehmen bei der Anpassung an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse zu unterstützen, und (lit. d) zu erwartende Nachhaltigkeit des Projekts beurteilt. Beim Entscheid über die Gesuche werden die Beitragskriterien in einer Gesamtsicht bewertet (Art. 8 Abs. 2 Covid-19-Kulturverord- nung). 3. Beurteilung 3.1