Es besteht kein Anspruch auf Beiträge an Transformationsprojekte (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. b Covid-19-Kulturverordnung). Bei Beiträgen an Transformationsprojekte handelt es sich deshalb um in der Kulturförderung typische Ermessenssubventionen ohne Rechtsanspruch. Die rechtsanwendende Behörde verfügt daher beim Entscheid darüber, ob ein Beitrag an ein Transformationsprojekt zuzusprechen ist, über Ermessen (vgl. ULRICH HÄFELIN/W ALTER HALLER/HE- LEN KELLER/DANIELA THURNHERR, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl., Zürich 2020, N 2520).