Die Beschwerdeführerin ist Veranstalterin der Festivals "B." und "C.", die in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden konnten. Im Hinblick auf die ungewisse Pan- demie-Entwicklung plant die Beschwerdeführerin ein Transformationsprojekt, welches die Lancierung von zusätzlichen Konzerten und Events mit bis zu 1'000 Besuchenden pro Veranstaltung vorsieht. Hierfür ist eine Zusammenarbeit mit dem Freizeitzentrum "D." in Q., welches vom Unternehmen E. mit Sitz in R. betrieben wird, angedacht.