Überdies macht die Beschwerdeführerin selbst geltend, dass sie die oberste Schicht des Platzes hin und wieder abtrage, mit Kies ergänze und neu verdichte. Dazu muss notwendigerweise auch das gelagerte Material abgetragen werden, weshalb dieser Vorgang einem Rückbau ähnlich kommt. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rückbau des Lagerplatzes anfallen, dürften somit deutlich tiefer ausfallen. Selbst wenn man bei der Interessenabwägung jedoch von den geltend gemachten Fr. 60'000.– bis Fr. 70'000.– ausgehen würde,