für die Errichtung eines adäquaten Ersatzes kämen nochmals rund Fr. 30'000.– hinzu. Insbesondere die Kosten für die Beseitigung des Lagerplatzes scheinen dem Regierungsrat deutlich zu hoch gegriffen, verfügt doch die Beschwerdeführerin als Gartenbauunternehmung über das notwendige Wissen und die erforderlichen materiellen Ressourcen, um die Beseitigung des Lagerplatzes und die Rekultivierung selbst vorzunehmen. Überdies macht die Beschwerdeführerin selbst geltend, dass sie die oberste Schicht des Platzes hin und wieder abtrage, mit Kies ergänze und neu verdichte.